
Fạlsa demonstratio die, Recht: die fehlerhafte (objektiv unrichtige oder mehrdeutige) Ausdrucksweise bei der Willenserklärung.
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<i>(non nocet)</i> Von falsa demonstratio (= Falschbezeichnung) spricht man, wenn die Vertragsparteien einen Vertragsgegenstand übereinstimmend falsch bezeichnen. Die Falschbezeichnung hat keinen Einfluss auf den Vertrag und berechtigt nicht zur Anfechtung (= falsa demonostratio non nocet). Beispiel: B der kürzlich bei Freunden Scholl...
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https://www.lexexakt.de/glossar/falsademonstratio.php
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